Unternehmen
Gründer halten Rollen, Bindung und Erwartungen außerhalb der öffentlich einsehbaren Satzung verbindlich fest.
Gesellschaftervereinbarung · Berlin & bundesweit
Eine Gesellschaftervereinbarung regelt Themen, die in der Satzung allein nicht ausreichend aufgehoben sind – von Vesting bis Exit.
Für wen
Gründer, Investoren und aktive wie passive Gesellschafter benötigen Regeln, die ihre Beiträge und Erwartungen realistisch abbilden.
Gründer halten Rollen, Bindung und Erwartungen außerhalb der öffentlich einsehbaren Satzung verbindlich fest.
Investoren sichern Informations-, Kontroll- und Exit-Rechte im Zusammenspiel mit den übrigen Beteiligten.
Aktive und passive Gesellschafter schaffen Regeln, die ihren unterschiedlichen Beiträgen gerecht werden.
Beratung
Die Gesellschaftervereinbarung wird auf Satzung, Geschäftsführeranstellung und mögliche Beteiligungsprogramme abgestimmt.
Die Vereinbarung legt fest, welche Entscheidungen gemeinsam getroffen werden und wo Geschäftsführung oder Mehrheitsgesellschafter frei handeln können.
Vesting verbindet Beteiligung mit fortdauerndem Beitrag. Die Regelung muss verständlich sein und realistische Ausscheidensfälle abbilden.
Verkaufsrechte und -pflichten müssen im Ernstfall funktionieren, ohne einzelne Beteiligte unangemessen zu blockieren oder zu übergehen.
Kontakt
Nennen Sie Beteiligte, Rollen und die wichtigsten offenen Punkte. Ich unterstütze bei Struktur, Entwurf oder Verhandlung.
Zusammenarbeit
Die wirtschaftlichen Interessen werden strukturiert, Konfliktfelder benannt und in ein konsistentes Vertragswerk überführt.
Beratung anfragenBeteiligungen, Rollen und bestehende Satzungsregeln werden als Grundlage der Vereinbarung geprüft.
Mehrheiten, Vesting, Übertragung und Exit werden an realistischen Szenarien erprobt.
Vereinbarung, Satzung und weitere Beteiligungsdokumente werden konsistent fertiggestellt.
Ansprechpartner: Dr. Philipp Lerch, Rechtsanwalt · Inhalt zuletzt aktualisiert: 24. September 2026
Dr. Philipp LerchProfil
Als Rechtsanwalt mit Erfahrung in einer internationalen Wirtschaftskanzlei und einem zusätzlichen Hintergrund in der Informatik verbinde ich gesellschaftsrechtliche Expertise mit einem klaren Blick für Geschäftsmodelle, Prozesse und Technologie.
FAQ
Sie kann persönliche Pflichten, Informationswege, Zusammenarbeit, Beteiligungsbindung und wirtschaftliche Absprachen ergänzen. Beide Dokumente müssen rechtlich und praktisch aufeinander abgestimmt sein.
Übertragung, Beitritt, Vesting und mögliche Vorkaufsrechte können vorab beschrieben werden. Die Regelungen sollten auch bei einer Finanzierung oder Nachfolge funktionieren.
Neben Satzung und Vereinbarung sind häufig Geschäftsordnung, Anstellungsverträge sowie Finanzierungs- und Beteiligungsdokumente relevant. Besonders Mehrheiten und Zustimmungsvorbehalte dürfen nicht widersprüchlich sein.
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Nennen Sie Beteiligte, Rollen und die wichtigsten offenen Punkte. Ich unterstütze bei Struktur, Entwurf oder Verhandlung.