Unternehmen
Unternehmen ersetzen unpassende Standards durch Regeln, die zu Eigentümerstruktur und Geschäftsmodell passen.
Gesellschaftsvertrag gestalten · Berlin & bundesweit
Der Gesellschaftsvertrag bestimmt, wie Eigentum, Kontrolle und wirtschaftliche Interessen zusammenwirken. Standardklauseln reichen dafür selten aus.
Für wen
Besonders bei mehreren Beteiligten sollte klar sein, wer entscheiden darf, welche Mehrheiten gelten und was bei Veränderungen passiert.
Unternehmen ersetzen unpassende Standards durch Regeln, die zu Eigentümerstruktur und Geschäftsmodell passen.
Gesellschafter vereinbaren verlässliche Mehrheiten, Schutzrechte und Lösungen für Veränderungen.
Geschäftsführer erkennen klar, welche Entscheidungen sie selbst treffen dürfen und wann Zustimmung nötig ist.
Beratung
Kapital, Stimmrechte, Zustimmungsvorbehalte und Übertragungsregeln werden als zusammenhängendes Governance-System gestaltet.
Kapitalanteile, Gewinnrechte und tatsächliche Beiträge der Gesellschafter sollten ein stimmiges und dauerhaft tragfähiges Verhältnis bilden.
Nicht jede Entscheidung braucht dieselbe Mehrheit. Ein abgestuftes System hält den Alltag beweglich und schützt bei Grundsatzfragen.
Übertragung, Kündigung, Einziehung und Abfindung sollten geklärt sein, bevor ein persönlicher oder wirtschaftlicher Bruch entsteht.
Kontakt
Senden Sie den bestehenden Entwurf oder beschreiben Sie die geplante Beteiligungsstruktur. Ich melde mich mit einer ersten Einordnung.
Zusammenarbeit
Typische Szenarien werden gemeinsam durchgespielt und anschließend in klare, aufeinander abgestimmte Klauseln übersetzt.
Beratung anfragenSatzung, Beteiligungen, Mehrheiten und Änderungsziel werden zusammen betrachtet.
Kritische Fälle wie Blockade, Anteilsübertragung und Ausscheiden werden anhand der Beteiligten durchgespielt.
Entwurf und Beschlüsse werden aufeinander abgestimmt und für die nötigen notariellen Schritte vorbereitet.
Ansprechpartner: Dr. Philipp Lerch, Rechtsanwalt · Inhalt zuletzt aktualisiert: 24. September 2026
Dr. Philipp LerchProfil
Als Rechtsanwalt mit Erfahrung in einer internationalen Wirtschaftskanzlei und einem zusätzlichen Hintergrund in der Informatik verbinde ich gesellschaftsrechtliche Expertise mit einem klaren Blick für Geschäftsmodelle, Prozesse und Technologie.
FAQ
Entscheidend sind die Beschlüsse, die im Alltag mit einfacher Mehrheit möglich sein sollen, und wichtige Maßnahmen mit besonderem Zustimmungserfordernis. Die Regeln müssen zur Beteiligungsverteilung passen und auf Blockaden geprüft werden.
Vorkaufsrechte, Zustimmungserfordernisse und Verfahren für den Austritt können schon bei der Gestaltung berücksichtigt werden. Dabei sind die Interessen der bestehenden und künftigen Gesellschafter zu verbinden.
Hilfreich sind aktuelle Satzung, Gesellschafterliste, weitere Vereinbarungen, relevante Beschlüsse und eine Beschreibung der geplanten Änderung. Daraus lässt sich der Änderungsbedarf priorisieren.
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Senden Sie den bestehenden Entwurf oder beschreiben Sie die geplante Beteiligungsstruktur. Ich melde mich mit einer ersten Einordnung.