Corporate Governance · Berlin & bundesweit

Corporate Governance

Gute Corporate Governance macht Zuständigkeiten, Informationswege und Kontrolle im Alltag praktikabel – nicht nur auf dem Papier.

Für wen

Für Organisationen, die mit ihrer Komplexität wachsen.

Neue Investoren, mehrere Geschäftsführer oder steigende regulatorische Anforderungen machen informelle Abstimmung zunehmend riskant.

01

Unternehmen

Wachsende Unternehmen ersetzen informelle Abstimmung durch klare und dennoch bewegliche Entscheidungswege.

02

Gesellschafter

Gesellschafter bringen Schutzinteressen und operative Handlungsfreiheit in ein tragfähiges Verhältnis.

03

Geschäftsführung

Geschäftsführung und Beirat erhalten eindeutige Rollen, Berichtswege und Freigabeprozesse.

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Beratung

Governance-Regeln für den tatsächlichen Betrieb.

Organkompetenzen, Berichtswege und Beschlussprozesse werden an Größe, Eigentümerstruktur und Risikoprofil des Unternehmens angepasst.

01

Organe & Zuständigkeiten

Aufgaben von Gesellschaftern, Geschäftsführung, Beirat und weiteren Gremien werden so verteilt, dass Verantwortung und Befugnisse zusammenpassen.

  • Organrollen und Kompetenzen abgrenzen
  • Vertretung und interne Freigaben verzahnen
  • Eskalations- und Vertretungsfälle regeln
02

Beschlüsse & Dokumentation

Klare Beschlusswege reduzieren Reibung und machen wichtige Entscheidungen auch später noch überprüfbar.

  • Einberufung und Beschlussform festlegen
  • Vorlagen und Protokolle vereinheitlichen
  • Umsetzung und Nachweise verlässlich ablegen
03

Richtlinien & Kontrolle

Interne Richtlinien sollen Risiken beherrschbar machen, ohne den Betrieb mit praxisfernen Freigabeschleifen zu belasten.

  • Wesentliche Risiken und Kontrollpunkte bestimmen
  • Berichts- und Freigabewege praktikabel gestalten
  • Regeln regelmäßig an den Betrieb anpassen

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Governance-Struktur weiterentwickeln?

Skizzieren Sie Organe, Beteiligungsstruktur und aktuelle Reibungspunkte. Ich zeige mögliche Ansatzpunkte für eine klare Neuordnung.

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Zusammenarbeit

Vom gelebten Ablauf zum verlässlichen Regelwerk.

Bestehende Entscheidungswege werden aufgenommen, Schwachstellen identifiziert und rechtlich sauber dokumentiert.

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01

Ausgangslage verstehen

Zu Beginn werden Ziel, Beteiligte, vorhandene Unterlagen und zeitliche Vorgaben geordnet. So zeigt sich, welche Fragen rund um Organe & Zuständigkeiten zuerst beantwortet werden müssen.

02

Lösung entwickeln

Für Beschlüsse & Dokumentation werden die möglichen Wege nach rechtlicher Wirkung, wirtschaftlichen Folgen und praktischer Handhabung verglichen.

03

Vereinbarung umsetzen

Die abgestimmte Lösung für Richtlinien & Kontrolle wird in klare Dokumente, Beschlüsse und konkrete Vollzugsschritte übersetzt.

Dr. Philipp Lerch, Rechtsanwalt für UnternehmenDr. Philipp Lerch
Rechtsanwalt · Berlin

Profil

Juristische Präzision trifft unternehmerisches Verständnis.

Als Rechtsanwalt mit Erfahrung in einer internationalen Wirtschaftskanzlei und einem zusätzlichen Hintergrund in der Informatik verbinde ich gesellschaftsrechtliche Expertise mit einem klaren Blick für Geschäftsmodelle, Prozesse und Technologie.

  • Ehemaliger Rechtsanwalt bei Hogan Lovells International LLP
  • Zwei Prädikatsexamina mit Schwerpunkt im Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Dr. jur. und LL.M. Corporate and Commercial Law, University of Sheffield
  • B.Sc. Informatik, Freie Universität Berlin
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FAQ

Häufige Fragen

Wie beginnt die Beratung zu „Corporate Governance“?

Am Anfang stehen das konkrete Ziel und die Unterlagen, die bereits vorhanden sind. Danach lässt sich entscheiden, ob zunächst eine gezielte Prüfung genügt oder ob Organe & Zuständigkeiten umfassender vorbereitet werden sollte.

Welche Entscheidungen prägen „Corporate Governance“?

Klare Beschlusswege reduzieren Reibung und machen wichtige Entscheidungen auch später noch überprüfbar. Deshalb werden die wirtschaftlich prägenden Punkte geklärt, bevor Verträge oder Beschlüsse im Detail ausgearbeitet werden.

Was umfasst die Begleitung bei „Corporate Governance“?

Das richtet sich nach dem Vorhaben: Möglich sind eine einzelne Einschätzung, die Überarbeitung eines Entwurfs oder die Begleitung bis zum Abschluss. Bei Bedarf umfasst dies auch die Arbeit an Richtlinien & Kontrolle und die Abstimmung mit Notariat, Steuerberatung oder weiteren Beteiligten.

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