Geschäftsführerhaftung · Berlin & bundesweit

Geschäftsführerhaftung

Geschäftsführer treffen Entscheidungen unter persönlicher Verantwortung. Eine belastbare Pflichten- und Risikoeinschätzung schafft Sicherheit, gerade in Ausnahmesituationen.

Für wen

Für Geschäftsführer und Unternehmen in anspruchsvollen Lagen.

Besonderer Beratungsbedarf besteht bei Interessenkonflikten, Liquiditätsproblemen, Compliance-Fragen oder ungewöhnlichen Geschäften.

01

Unternehmen

Geschäftsführer bereiten außergewöhnliche Entscheidungen mit einem klaren Blick auf Pflichten und persönliche Risiken vor.

02

Gesellschafter

Gesellschaften prüfen mögliche Pflichtverletzungen und schaffen eine belastbare Grundlage für das weitere Vorgehen.

03

Geschäftsführung

Gesellschafter und Gremien ordnen Zuständigkeit, Kontrolle und Dokumentation in sensiblen Situationen.

Beratung anfragen

Beratung

Organpflichten auf die konkrete Entscheidung beziehen.

Statt abstrakter Haftungskataloge steht im Mittelpunkt, welche Informationen benötigt werden und wie rechtssicher gehandelt werden kann.

01

Pflichtenlage

Die maßgeblichen Pflichten hängen von Entscheidung, Informationsstand und Lage der Gesellschaft ab – nicht von abstrakten Checklisten.

  • Zuständigkeit und Entscheidungsrahmen klären
  • Erforderliche Informationen zusammenstellen
  • Interessenkonflikte und Zustimmungspflichten prüfen
02

Entscheidungsdokumentation

Gute Dokumentation zeigt, welche Informationen vorlagen, welche Alternativen geprüft wurden und warum die Entscheidung vertretbar erschien.

  • Beschlussvorlagen und Entscheidungsvermerke strukturieren
  • Annahmen und Risiken nachvollziehbar festhalten
  • Freigaben und Umsetzungsschritte dokumentieren
03

Krise & Anspruchsabwehr

In angespannten Situationen zählen Fristen, Liquiditätsbild und eine klare Trennung zwischen Prävention und Verteidigung.

  • Liquiditäts- und Krisenindikatoren laufend prüfen
  • Zahlungen und Prioritäten rechtlich einordnen
  • Ansprüche und Verteidigungslinie früh strukturieren

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Beschreiben Sie Entscheidung, Beteiligte und zeitlichen Druck. Ich prüfe, welche Schritte und Unterlagen jetzt entscheidend sind.

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Zusammenarbeit

Entscheidungen belastbar vorbereiten.

Pflichten, verfügbare Informationen und Handlungsalternativen werden so aufbereitet, dass die Geschäftsführung verantwortlich entscheiden kann.

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01

Ausgangslage verstehen

Zu Beginn werden Ziel, Beteiligte, vorhandene Unterlagen und zeitliche Vorgaben geordnet. So zeigt sich, welche Fragen rund um Pflichtenlage zuerst beantwortet werden müssen.

02

Lösung entwickeln

Für Entscheidungsdokumentation werden die möglichen Wege nach rechtlicher Wirkung, wirtschaftlichen Folgen und praktischer Handhabung verglichen.

03

Vereinbarung umsetzen

Die abgestimmte Lösung für Krise & Anspruchsabwehr wird in klare Dokumente, Beschlüsse und konkrete Vollzugsschritte übersetzt.

Dr. Philipp Lerch, Rechtsanwalt für UnternehmenDr. Philipp Lerch
Rechtsanwalt · Berlin

Profil

Juristische Präzision trifft unternehmerisches Verständnis.

Als Rechtsanwalt mit Erfahrung in einer internationalen Wirtschaftskanzlei und einem zusätzlichen Hintergrund in der Informatik verbinde ich gesellschaftsrechtliche Expertise mit einem klaren Blick für Geschäftsmodelle, Prozesse und Technologie.

  • Ehemaliger Rechtsanwalt bei Hogan Lovells International LLP
  • Zwei Prädikatsexamina mit Schwerpunkt im Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Dr. jur. und LL.M. Corporate and Commercial Law, University of Sheffield
  • B.Sc. Informatik, Freie Universität Berlin
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FAQ

Häufige Fragen

Wie beginnt die Beratung zu „Geschäftsführerhaftung“?

Am Anfang stehen das konkrete Ziel und die Unterlagen, die bereits vorhanden sind. Danach lässt sich entscheiden, ob zunächst eine gezielte Prüfung genügt oder ob Pflichtenlage umfassender vorbereitet werden sollte.

Welche Entscheidungen prägen „Geschäftsführerhaftung“?

Gute Dokumentation zeigt, welche Informationen vorlagen, welche Alternativen geprüft wurden und warum die Entscheidung vertretbar erschien. Deshalb werden die wirtschaftlich prägenden Punkte geklärt, bevor Verträge oder Beschlüsse im Detail ausgearbeitet werden.

Was umfasst die Begleitung bei „Geschäftsführerhaftung“?

Das richtet sich nach dem Vorhaben: Möglich sind eine einzelne Einschätzung, die Überarbeitung eines Entwurfs oder die Begleitung bis zum Abschluss. Bei Bedarf umfasst dies auch die Arbeit an Krise & Anspruchsabwehr und die Abstimmung mit Notariat, Steuerberatung oder weiteren Beteiligten.

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