Unternehmen umstrukturieren · Berlin & bundesweit

Unternehmen umstrukturieren

Umstrukturierungen sollen ein Ziel erreichen: Prozesse vereinfachen, Risiken trennen oder Wachstum ermöglichen. Die rechtlichen Schritte müssen diesem Ziel folgen.

Für wen

Für Unternehmen vor einem strukturellen nächsten Schritt.

Anlässe reichen von interner Neuordnung über Carve-outs bis zur Vorbereitung von Finanzierung, Verkauf oder Nachfolge.

01

Unternehmen

Unternehmen setzen neue Geschäftsmodelle, Risikotrennung oder interne Vereinfachungen in einer passenden Struktur um.

02

Gesellschafter

Gesellschafter verstehen, wie Übertragungen und Kapitalmaßnahmen ihre Beteiligung und Kontrolle verändern.

03

Geschäftsführung

Geschäftsführungen erhalten einen umsetzbaren Plan für Beschlüsse, Verträge und Registervollzug.

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Beratung

Gesellschaftsrechtliche Maßnahmen koordinieren.

Zielstruktur, erforderliche Beschlüsse, Verträge und Vollzugsschritte werden in einem konsistenten Ablaufplan zusammengeführt.

01

Ausgangslage & Zielbild

Die bestehende Gruppe wird vollständig erfasst und dem gewünschten Ergebnis gegenübergestellt. Erst daraus ergibt sich der sinnvolle Weg.

  • Gesellschaften, Beteiligungen und Verträge erfassen
  • Wirtschaftliches Ziel präzise beschreiben
  • Abhängigkeiten und Hindernisse sichtbar machen
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Maßnahmen & Reihenfolge

Übertragungen, Kapitalmaßnahmen und Umwandlungsschritte werden in eine belastbare Reihenfolge mit klaren Verantwortlichkeiten gebracht.

  • Mögliche Strukturwege gegenüberstellen
  • Steuerliche und operative Folgen abstimmen
  • Schritte, Fristen und Zuständigkeiten planen
03

Beschlüsse & Vollzug

Der Umbau wird durch passende Verträge, Beschlüsse und Registermaßnahmen umgesetzt und sauber nachgehalten.

  • Organbeschlüsse und Verträge vorbereiten
  • Notariat und Registeranmeldungen koordinieren
  • Vollzug und neue Struktur dokumentieren

Kontakt

Umstrukturierung rechtlich planen?

Teilen Sie aktuelle Struktur und gewünschtes Zielbild mit. Ich prüfe die gesellschaftsrechtlichen Wege und kritischen Abhängigkeiten.

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Zusammenarbeit

Komplexität in umsetzbare Schritte zerlegen.

Abhängigkeiten werden früh sichtbar gemacht und die Umsetzung so geplant, dass der laufende Betrieb möglichst wenig beeinträchtigt wird.

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01

Bestand und Ziel abgleichen

Gesellschaften, Anteile, Verträge und Finanzierungen werden dem gewünschten Ergebnis gegenübergestellt.

02

Maßnahmenfolge entwickeln

Übertragungen, Kapitalmaßnahmen und Zustimmungen werden in einer abgestimmten Reihenfolge geplant.

03

Vollzug koordinieren

Beschlüsse, Verträge, Notariat und Registerschritte werden bis zur neuen Struktur nachgehalten.

Ansprechpartner: Dr. Philipp Lerch, Rechtsanwalt · Inhalt zuletzt aktualisiert: 24. September 2026

Dr. Philipp Lerch, Rechtsanwalt für UnternehmenDr. Philipp Lerch
Rechtsanwalt · Berlin

Profil

Juristische Präzision trifft unternehmerisches Verständnis.

Als Rechtsanwalt mit Erfahrung in einer internationalen Wirtschaftskanzlei und einem zusätzlichen Hintergrund in der Informatik verbinde ich gesellschaftsrechtliche Expertise mit einem klaren Blick für Geschäftsmodelle, Prozesse und Technologie.

  • Ehemaliger Rechtsanwalt bei Hogan Lovells International LLP
  • Zwei Prädikatsexamina mit Schwerpunkt im Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Dr. jur. und LL.M. Corporate and Commercial Law, University of Sheffield
  • B.Sc. Informatik, Freie Universität Berlin
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FAQ

Häufige Fragen

Welche Frage steht am Anfang einer Umstrukturierung?

Zuerst muss klar sein, welches wirtschaftliche oder organisatorische Ziel erreicht werden soll. Danach lassen sich Beteiligungen, Verträge, erforderliche Beschlüsse und die Reihenfolge der Schritte prüfen.

Warum ist die Reihenfolge der Schritte wichtig?

Beschlüsse, Vertragsanpassungen, mögliche Zustimmungen Dritter und Registervorgänge können voneinander abhängen. Ein Ablaufplan macht diese Abhängigkeiten früh sichtbar.

Welche Fachleute sollten einbezogen werden?

Je nach Vorhaben sind Steuerberatung, Notariat, Finanzierungspartner und gegebenenfalls arbeitsrechtliche Beratung einzubinden. Die gesellschaftsrechtlichen Dokumente müssen mit diesen Arbeitssträngen zusammenpassen.

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