Holding gründen · Berlin & bundesweit

Holding gründen

Eine Holding kann Beteiligungen bündeln, Nachfolge erleichtern oder neue Geschäftsfelder trennen. Entscheidend ist, dass Aufbau und Zweck zueinander passen.

Für wen

Für Unternehmer mit mehreren Ebenen im Blick.

Holdingmodelle eignen sich besonders, wenn Beteiligungen aufgebaut, Vermögenswerte getrennt oder langfristige Strukturen vorbereitet werden.

01

Unternehmen

Unternehmer ordnen mehrere Beteiligungen oder Geschäftsfelder unter einer gemeinsamen Struktur.

02

Gesellschafter

Gesellschafter bereiten Vermögensaufbau, Nachfolge oder einen späteren Verkauf mit klaren Beteiligungswegen vor.

03

Geschäftsführung

Geschäftsführungen erhalten nachvollziehbare Zuständigkeiten zwischen Holding und operativen Gesellschaften.

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Beratung

Vom Zielbild zur funktionierenden Holding.

Die gesellschaftsrechtliche Umsetzung wird mit bestehenden Beteiligungen, Finanzierungswegen und Entscheidungsrechten abgestimmt.

01

Zielstruktur

Eine Holding ist nur dann sinnvoll, wenn sie einem klaren unternehmerischen Zweck dient und zur bestehenden Beteiligungslandschaft passt.

  • Operative und vermögenshaltende Ebenen trennen
  • Beteiligungswege übersichtlich abbilden
  • Finanzierung, Nachfolge und Exit mitdenken
02

Beteiligungsaufbau

Direkte und mittelbare Beteiligungen werden mit Blick auf Kontrolle, Zahlungsströme und spätere Veränderungen geordnet.

  • Bestehende Anteile und Rechte erfassen
  • Übertragungswege und Kapitalmaßnahmen planen
  • Steuerliche Schnittstellen früh koordinieren
03

Umsetzung & Governance

Die neue Gruppenstruktur braucht klare Zuständigkeiten zwischen Holding, Tochtergesellschaften und den handelnden Personen.

  • Beschlüsse und Übertragungsverträge vorbereiten
  • Geschäftsführungs- und Zustimmungskompetenzen verteilen
  • Vollzug und laufende Dokumentation organisieren

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Holdingstruktur konkret prüfen?

Schildern Sie bestehende Gesellschaften, Beteiligungen und Zielsetzung. Ich ordne ein, welche Struktur rechtlich sinnvoll umsetzbar ist.

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Zusammenarbeit

Struktur zuerst, Gesellschaft danach.

Bevor Gesellschaften gegründet oder Anteile übertragen werden, wird das Zielmodell mit seinen rechtlichen Abhängigkeiten durchgearbeitet.

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01

Ausgangslage verstehen

Zu Beginn werden Ziel, Beteiligte, vorhandene Unterlagen und zeitliche Vorgaben geordnet. So zeigt sich, welche Fragen rund um Zielstruktur zuerst beantwortet werden müssen.

02

Lösung entwickeln

Für Beteiligungsaufbau werden die möglichen Wege nach rechtlicher Wirkung, wirtschaftlichen Folgen und praktischer Handhabung verglichen.

03

Vereinbarung umsetzen

Die abgestimmte Lösung für Umsetzung & Governance wird in klare Dokumente, Beschlüsse und konkrete Vollzugsschritte übersetzt.

Dr. Philipp Lerch, Rechtsanwalt für UnternehmenDr. Philipp Lerch
Rechtsanwalt · Berlin

Profil

Juristische Präzision trifft unternehmerisches Verständnis.

Als Rechtsanwalt mit Erfahrung in einer internationalen Wirtschaftskanzlei und einem zusätzlichen Hintergrund in der Informatik verbinde ich gesellschaftsrechtliche Expertise mit einem klaren Blick für Geschäftsmodelle, Prozesse und Technologie.

  • Ehemaliger Rechtsanwalt bei Hogan Lovells International LLP
  • Zwei Prädikatsexamina mit Schwerpunkt im Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Dr. jur. und LL.M. Corporate and Commercial Law, University of Sheffield
  • B.Sc. Informatik, Freie Universität Berlin
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FAQ

Häufige Fragen

Wie beginnt die Beratung zu „Holding gründen“?

Am Anfang stehen das konkrete Ziel und die Unterlagen, die bereits vorhanden sind. Danach lässt sich entscheiden, ob zunächst eine gezielte Prüfung genügt oder ob Zielstruktur umfassender vorbereitet werden sollte.

Welche Entscheidungen prägen „Holding gründen“?

Direkte und mittelbare Beteiligungen werden mit Blick auf Kontrolle, Zahlungsströme und spätere Veränderungen geordnet. Deshalb werden die wirtschaftlich prägenden Punkte geklärt, bevor Verträge oder Beschlüsse im Detail ausgearbeitet werden.

Was umfasst die Begleitung bei „Holding gründen“?

Das richtet sich nach dem Vorhaben: Möglich sind eine einzelne Einschätzung, die Überarbeitung eines Entwurfs oder die Begleitung bis zum Abschluss. Bei Bedarf umfasst dies auch die Arbeit an Umsetzung & Governance und die Abstimmung mit Notariat, Steuerberatung oder weiteren Beteiligten.

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