GmbH gründen · Berlin & bundesweit

GmbH gründen

Eine GmbH entsteht nicht erst beim Notartermin. Beteiligungsverhältnisse, Finanzierung und Entscheidungsregeln sollten vorher sauber aufeinander abgestimmt sein.

Für wen

Für Gründungen mit unternehmerischem Anspruch.

Die rechtliche Gestaltung richtet sich danach, wer gründet, wie Kapital eingebracht wird und welche Entwicklung bereits absehbar ist.

01

Unternehmen

Gründerteams schaffen vor dem Notartermin Klarheit über Anteile, Rollen und Finanzierung.

02

Gesellschafter

Bestehende Unternehmen können neue Tochter- oder Projektgesellschaften sauber in ihre Struktur einfügen.

03

Geschäftsführung

Investoren und Mitgesellschafter erhalten von Beginn an verlässliche Beteiligungs- und Entscheidungsregeln.

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Beratung

Alle rechtlichen Schritte bis zur eingetragenen GmbH.

Von der Strukturentscheidung über Satzung und Gesellschafterliste bis zur Koordination des Notartermins bleibt der Ablauf zusammenhängend.

01

Gründungsstruktur

Wer gründet, wie Kapital eingebracht wird und welche Entwicklung geplant ist, bestimmt die passende Struktur lange vor dem Notartermin.

  • Gründerrollen und Beteiligungsquoten klären
  • Bar- oder Sacheinlagen passend einplanen
  • Künftige Investoren und Beteiligungen berücksichtigen
02

Satzung & Beteiligungen

Die Satzung übersetzt die wirtschaftliche Verständigung der Gründer in verbindliche Regeln zu Anteilen, Entscheidungen und Veränderungen.

  • Geschäftsanteile und Stimmrechte festlegen
  • Zustimmungspflichten sinnvoll begrenzen
  • Übertragung und Ausscheiden vorausschauend regeln
03

Notar & Handelsregister

Beurkundung, Kapitaleinzahlung und Registeranmeldung werden so vorbereitet, dass keine vermeidbaren Rückfragen den Start verzögern.

  • Unterlagen vor dem Notartermin vervollständigen
  • Kapitaleinzahlung und Banknachweis koordinieren
  • Registeranmeldung bis zur Eintragung begleiten

Kontakt

Sie möchten eine GmbH gründen?

Teilen Sie kurz Gründerzahl, Geschäftsmodell und gewünschten Zeitplan mit. Ich melde mich mit einem passenden Vorgehensvorschlag.

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Zusammenarbeit

Gründung planbar machen.

Die wesentlichen Entscheidungen werden vor dem Notartermin vorbereitet, damit Beurkundung und Registeranmeldung ohne vermeidbare Schleifen erfolgen.

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01

Ausgangslage verstehen

Zu Beginn werden Ziel, Beteiligte, vorhandene Unterlagen und zeitliche Vorgaben geordnet. So zeigt sich, welche Fragen rund um Gründungsstruktur zuerst beantwortet werden müssen.

02

Lösung entwickeln

Für Satzung & Beteiligungen werden die möglichen Wege nach rechtlicher Wirkung, wirtschaftlichen Folgen und praktischer Handhabung verglichen.

03

Vereinbarung umsetzen

Die abgestimmte Lösung für Notar & Handelsregister wird in klare Dokumente, Beschlüsse und konkrete Vollzugsschritte übersetzt.

Einordnung

Worauf es in der Praxis ankommt

Die folgenden Punkte vertiefen typische Entscheidungen und Abhängigkeiten dieses Beratungsthemas.

Vor dem Notartermin die Struktur festlegen

Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Beteiligungsquoten und Geschäftsführung gehören in ein stimmiges Gründungskonzept. Auch die Verteilung der Geschäftsanteile sollte spätere Beteiligungen und interne Zuständigkeiten berücksichtigen.

  • Gründer, Beteiligungsquoten und Einlagen erfassen
  • Vertretung und Zustimmungsvorbehalte definieren
  • Firma und Unternehmensgegenstand für die Registeranmeldung vorbereiten

Kapital und Einlagen richtig einplanen

Das gesetzliche Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 25.000 Euro. Bei Bargründungen müssen vor der Anmeldung die gesetzlichen Mindesteinzahlungen geleistet sein; Sacheinlagen erfordern eine gesonderte Gestaltung und Dokumentation.

  • Nennbeträge der Geschäftsanteile konsistent verteilen
  • Bar- oder Sacheinlage bewusst wählen
  • Zahlungs- und Anmeldeschritte zeitlich koordinieren

Die Phase bis zur Eintragung absichern

Zwischen Beurkundung und Handelsregistereintragung besteht die Gesellschaft in Gründung. Verträge, Kontoeinrichtung und operative Maßnahmen sollten deshalb kontrolliert erfolgen und mit Notariat, Bank und Registerprozess abgestimmt sein.

  • Handlungen vor Eintragung auf das Erforderliche begrenzen
  • Gesellschafterliste und Registerunterlagen vollständig vorbereiten
  • Nach Eintragung Geschäftsunterlagen und Offenlegungspflichten umsetzen

Fachlich verantwortlich: Dr. Philipp Lerch · Stand: 29. August 2026

Dr. Philipp Lerch, Rechtsanwalt für UnternehmenDr. Philipp Lerch
Rechtsanwalt · Berlin

Profil

Juristische Präzision trifft unternehmerisches Verständnis.

Als Rechtsanwalt mit Erfahrung in einer internationalen Wirtschaftskanzlei und einem zusätzlichen Hintergrund in der Informatik verbinde ich gesellschaftsrechtliche Expertise mit einem klaren Blick für Geschäftsmodelle, Prozesse und Technologie.

  • Ehemaliger Rechtsanwalt bei Hogan Lovells International LLP
  • Zwei Prädikatsexamina mit Schwerpunkt im Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Dr. jur. und LL.M. Corporate and Commercial Law, University of Sheffield
  • B.Sc. Informatik, Freie Universität Berlin
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FAQ

Häufige Fragen

Wie beginnt die Beratung zu „GmbH gründen“?

Am Anfang stehen das konkrete Ziel und die Unterlagen, die bereits vorhanden sind. Danach lässt sich entscheiden, ob zunächst eine gezielte Prüfung genügt oder ob Gründungsstruktur umfassender vorbereitet werden sollte.

Welche Entscheidungen prägen „GmbH gründen“?

Die Satzung übersetzt die wirtschaftliche Verständigung der Gründer in verbindliche Regeln zu Anteilen, Entscheidungen und Veränderungen. Deshalb werden die wirtschaftlich prägenden Punkte geklärt, bevor Verträge oder Beschlüsse im Detail ausgearbeitet werden.

Was umfasst die Begleitung bei „GmbH gründen“?

Das richtet sich nach dem Vorhaben: Möglich sind eine einzelne Einschätzung, die Überarbeitung eines Entwurfs oder die Begleitung bis zum Abschluss. Bei Bedarf umfasst dies auch die Arbeit an Notar & Handelsregister und die Abstimmung mit Notariat, Steuerberatung oder weiteren Beteiligten.

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