Anbieter & Lieferanten
Anbieter schaffen einheitliche Bedingungen für wiederkehrende Leistungen und Kundengruppen.
B2B-AGB erstellen und prüfen · Berlin & bundesweit
B2B-AGB sollen wiederkehrende Geschäfte vereinfachen, ohne Kundenbeziehungen mit unnötigen Klauseln zu belasten.
Für wen
AGB sind besonders wertvoll, wenn Leistungen standardisiert verkauft werden und der Einzelvertrag schlank bleiben soll.
Anbieter schaffen einheitliche Bedingungen für wiederkehrende Leistungen und Kundengruppen.
Vertriebsteams arbeiten mit Unterlagen, die Angebot, Bestellweg und AGB schlüssig verbinden.
Geschäftsführungen standardisieren Risiken, ohne das Vertriebsmodell mit unnötigen Regeln zu belasten.
Beratung
Neben dem Text selbst werden Einbeziehung, Angebotsunterlagen und abweichende Kundenbedingungen in die Gestaltung einbezogen.
AGB funktionieren nur, wenn sie Produkt, Bestellweg und tatsächliche Leistungserbringung richtig abbilden.
Die Risikoverteilung muss zum Leistungsmodell passen und innerhalb der Grenzen des AGB-Rechts wirksam formuliert sein.
Auch gute AGB helfen nicht, wenn sie nicht wirksam einbezogen oder nach Produktänderungen veraltet sind.
Kontakt
Beschreiben Sie Leistung, Kundenkreis und Abschlussprozess. Ich prüfe, welche Vertragsstruktur für Ihr Geschäft sinnvoll ist.
Zusammenarbeit
Produkt, Vertragsschluss und typische Streitpunkte werden analysiert, bevor die Regelungen formuliert und in den Vertrieb integriert werden.
Beratung anfragenLeistung, Kundengruppen, Angebote und tatsächlicher Vertragsschluss werden dokumentiert.
Leistungsgrenzen, Haftung und Rangfolge der Dokumente werden auf den Geschäftsablauf abgestimmt.
AGB und Bestellstrecke werden zusammen getestet und ein Ablauf für spätere Änderungen festgelegt.
Ansprechpartner: Dr. Philipp Lerch, Rechtsanwalt · Inhalt zuletzt aktualisiert: 24. September 2026
Dr. Philipp LerchProfil
Als Rechtsanwalt mit Erfahrung in einer internationalen Wirtschaftskanzlei und einem zusätzlichen Hintergrund in der Informatik verbinde ich gesellschaftsrechtliche Expertise mit einem klaren Blick für Geschäftsmodelle, Prozesse und Technologie.
FAQ
Die Bedingungen müssen wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen werden. Besonders bei Angeboten, Bestellprozessen und kollidierenden Einkaufsbedingungen sollte der Ablauf geprüft werden.
Leistungsumfang, Mitwirkung, Vergütung, Änderungswünsche, Haftung und Laufzeit sollten die tatsächlich angebotene Leistung abbilden. Eine unpassende Musterklausel schafft häufig mehr Streit als Klarheit.
Ein Anlass sind neue Produkte, Vertriebswege, Preismodelle oder geänderte Vertragspartner. Die Fassung sollte mit Angeboten, Bestellstrecken und ergänzenden Vertragsanlagen übereinstimmen.
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