Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht · Berlin & bundesweit

Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht schafft den Rahmen für Beteiligung, Führung und Wachstum. Ich begleite Unternehmen und ihre Entscheider von der Strukturfrage bis zur Umsetzung.

Für wen

Wenn Verantwortung, Kapital und Einfluss zusammenkommen.

Ob Aufbau, Veränderung oder Konflikt: Entscheidend ist ein Regelwerk, das Zuständigkeiten klärt und Handlungsfähigkeit erhält.

01

Unternehmen

Unternehmen erhalten eine belastbare Struktur für Gründung, Wachstum und Veränderungen im Gesellschafterkreis.

02

Gesellschafter

Gesellschafter können Beteiligung, Einfluss und wirtschaftliche Interessen klar und vorausschauend regeln.

03

Geschäftsführung

Geschäftsführer gewinnen Sicherheit bei Zuständigkeiten, Beschlüssen und Entscheidungen mit persönlicher Verantwortung.

Beratung anfragen

Beratung

Gesellschaftsrecht aus einer Hand.

Die Beratung verbindet Gestaltung, laufende Organberatung und Transaktionsbezug – mit Blick auf das konkrete Unternehmen.

01

Gründung & Strukturierung

Von Rechtsform und Beteiligungsquoten bis zu Geschäftsführung und Finanzierung werden die Grundlagen als Gesamtbild entwickelt.

  • Rechtsform und Beteiligungsstruktur festlegen
  • Kapitalbedarf und Finanzierung mitdenken
  • Gründungsdokumente aufeinander abstimmen
02

Gesellschafter & Governance

Stimmrechte, Zustimmungsvorbehalte und Informationswege sollen Entscheidungen ermöglichen und zugleich berechtigte Schutzinteressen wahren.

  • Zuständigkeiten und Mehrheiten klar verteilen
  • Informations- und Kontrollrechte praktikabel regeln
  • Konflikt- und Veränderungsszenarien vorsorgen
03

Geschäftsführung & Haftung

Organpflichten werden auf die konkrete Unternehmenssituation bezogen, damit Entscheidungen fundiert vorbereitet und nachvollziehbar dokumentiert werden können.

  • Vertretungsmacht und interne Grenzen unterscheiden
  • Entscheidungsgrundlagen belastbar dokumentieren
  • Haftungsrisiken in Krise und Alltag einordnen

Kontakt

Gesellschaftsrechtliche Frage klären?

Beschreiben Sie kurz Unternehmen, Beteiligte und Ziel. Sie erhalten eine persönliche Einschätzung zum sinnvollen nächsten Schritt.

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Zusammenarbeit

Von der Strukturfrage zur belastbaren Lösung.

Ausgangspunkt sind nicht abstrakte Rechtsfragen, sondern die Entscheidung, die im Unternehmen tatsächlich ansteht.

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01

Struktur und Anlass klären

Ich prüfe Beteiligungen, Satzung, bestehende Nebenvereinbarungen und die anstehende Entscheidung. So wird sichtbar, wer zustimmen muss und welche Fristen gelten.

02

Optionen und Folgen vergleichen

Sie erhalten eine Einordnung möglicher Beschlüsse und Vertragsänderungen, einschließlich ihrer Auswirkungen auf Kontrolle, Haftung und spätere Veränderungen.

03

Beschluss und Umsetzung begleiten

Die gewählte Lösung wird in abgestimmte Entwürfe, Beschlüsse und Vollzugsschritte übersetzt. Notariat und Steuerberatung werden bei Bedarf eingebunden.

Einordnung

Worauf es in der Praxis ankommt

Die folgenden Punkte vertiefen typische Entscheidungen und Abhängigkeiten dieses Beratungsthemas.

Satzung und Nebenvereinbarungen zusammendenken

Satzung, Geschäftsordnung und Gesellschaftervereinbarung erfüllen unterschiedliche Funktionen. Entscheidend ist, dass Mehrheiten, Zustimmungsvorbehalte, Informationsrechte und Übertragungsregeln nicht widersprüchlich ineinandergreifen.

  • Zwingendes Satzungsrecht von schuldrechtlichen Absprachen trennen
  • Regelungen für neue Gesellschafter anschlussfähig halten
  • Beschluss- und Dokumentationswege praktikabel ausgestalten

Entscheidungen der Organe vorbereiten

Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung benötigen für außergewöhnliche Maßnahmen eine belastbare Grundlage. Die Vorbereitung umfasst Zuständigkeit, Beschlussform, erforderliche Informationen und einen nachvollziehbaren Vollzug.

  • Vertretungsbefugnis und interne Zustimmung unterscheiden
  • Interessenkonflikte und Stimmverbote früh prüfen
  • Beschlüsse, Anlagen und Umsetzungsschritte konsistent dokumentieren

Veränderungen antizipieren

Finanzierung, Eintritt weiterer Beteiligter oder ein späterer Verkauf verändern die Anforderungen an die Struktur. Gute Gestaltung lässt dafür Raum, ohne aktuelle Entscheidungsprozesse unnötig zu verkomplizieren.

  • Beteiligungs- und Verwässerungsszenarien berücksichtigen
  • Übertragungen und Exit-Fälle vorausschauend regeln
  • Gesellschaftsrechtliche und steuerliche Beratung koordinieren

Ansprechpartner: Dr. Philipp Lerch, Rechtsanwalt · Inhalt zuletzt aktualisiert: 24. September 2026

Dr. Philipp Lerch, Rechtsanwalt für UnternehmenDr. Philipp Lerch
Rechtsanwalt · Berlin

Profil

Juristische Präzision trifft unternehmerisches Verständnis.

Als Rechtsanwalt mit Erfahrung in einer internationalen Wirtschaftskanzlei und einem zusätzlichen Hintergrund in der Informatik verbinde ich gesellschaftsrechtliche Expertise mit einem klaren Blick für Geschäftsmodelle, Prozesse und Technologie.

  • Ehemaliger Rechtsanwalt bei Hogan Lovells International LLP
  • Zwei Prädikatsexamina mit Schwerpunkt im Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Dr. jur. und LL.M. Corporate and Commercial Law, University of Sheffield
  • B.Sc. Informatik, Freie Universität Berlin
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FAQ

Häufige Fragen

Wann sollte ein Gesellschaftsvertrag überprüft werden?

Bei neuen Gesellschaftern, Finanzierungen, geänderten Geschäftsmodellen, Nachfolge oder Konflikten lohnt sich ein Blick auf Mehrheiten, Übertragungsregeln und Zustimmungsvorbehalte. Maßgeblich sind die bestehenden Dokumente und das konkrete Vorhaben.

Was gehört in die Satzung und was in eine Gesellschaftervereinbarung?

Die Satzung bildet die gesellschaftsrechtliche Grundordnung. Ergänzende Absprachen können persönliche Pflichten oder wirtschaftliche Details regeln. Welche Regel wohin gehört, hängt auch von Form, Bindung späterer Gesellschafter und gewünschter Vertraulichkeit ab.

Welche Unterlagen helfen bei einer gesellschaftsrechtlichen Prüfung?

Hilfreich sind aktuelle Satzung, Gesellschafterliste, Geschäftsordnungen, Nebenvereinbarungen, relevante Beschlüsse und eine kurze Beschreibung des geplanten Schritts. Daraus lassen sich Zuständigkeiten und mögliche Widersprüche erkennen.

Wie lassen sich Gesellschafterkonflikte früh entschärfen?

Klare Regeln zu Information, Mehrheiten, Stimmverboten, Übertragung von Anteilen und Konfliktlösung können spätere Blockaden reduzieren. Besteht bereits Streit, müssen zusätzlich Beschlusslage, Fristen und Verhandlungsoptionen geprüft werden.

Wie läuft die Beratung bei einer konkreten Frage ab?

Zuerst werden Ziel, Beteiligte, Dokumente und zeitliche Vorgaben geordnet. Danach erhalten Sie eine verständliche Einordnung der Optionen. Je nach Bedarf folgen Vertragsgestaltung, Beschlussvorbereitung oder Verhandlungsbegleitung.

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