Unternehmen
Unternehmen erhalten eine belastbare Struktur für Gründung, Wachstum und Veränderungen im Gesellschafterkreis.
Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht · Berlin & bundesweit
Gesellschaftsrecht schafft den Rahmen für Beteiligung, Führung und Wachstum. Ich begleite Unternehmen und ihre Entscheider von der Strukturfrage bis zur Umsetzung.
Für wen
Ob Aufbau, Veränderung oder Konflikt: Entscheidend ist ein Regelwerk, das Zuständigkeiten klärt und Handlungsfähigkeit erhält.
Unternehmen erhalten eine belastbare Struktur für Gründung, Wachstum und Veränderungen im Gesellschafterkreis.
Gesellschafter können Beteiligung, Einfluss und wirtschaftliche Interessen klar und vorausschauend regeln.
Geschäftsführer gewinnen Sicherheit bei Zuständigkeiten, Beschlüssen und Entscheidungen mit persönlicher Verantwortung.
Beratung
Die Beratung verbindet Gestaltung, laufende Organberatung und Transaktionsbezug – mit Blick auf das konkrete Unternehmen.
Von Rechtsform und Beteiligungsquoten bis zu Geschäftsführung und Finanzierung werden die Grundlagen als Gesamtbild entwickelt.
Stimmrechte, Zustimmungsvorbehalte und Informationswege sollen Entscheidungen ermöglichen und zugleich berechtigte Schutzinteressen wahren.
Organpflichten werden auf die konkrete Unternehmenssituation bezogen, damit Entscheidungen fundiert vorbereitet und nachvollziehbar dokumentiert werden können.
Kontakt
Beschreiben Sie kurz Unternehmen, Beteiligte und Ziel. Sie erhalten eine persönliche Einschätzung zum sinnvollen nächsten Schritt.
Zusammenarbeit
Ausgangspunkt sind nicht abstrakte Rechtsfragen, sondern die Entscheidung, die im Unternehmen tatsächlich ansteht.
Beratung anfragenIch prüfe Beteiligungen, Satzung, bestehende Nebenvereinbarungen und die anstehende Entscheidung. So wird sichtbar, wer zustimmen muss und welche Fristen gelten.
Sie erhalten eine Einordnung möglicher Beschlüsse und Vertragsänderungen, einschließlich ihrer Auswirkungen auf Kontrolle, Haftung und spätere Veränderungen.
Die gewählte Lösung wird in abgestimmte Entwürfe, Beschlüsse und Vollzugsschritte übersetzt. Notariat und Steuerberatung werden bei Bedarf eingebunden.
Einordnung
Die folgenden Punkte vertiefen typische Entscheidungen und Abhängigkeiten dieses Beratungsthemas.
Satzung, Geschäftsordnung und Gesellschaftervereinbarung erfüllen unterschiedliche Funktionen. Entscheidend ist, dass Mehrheiten, Zustimmungsvorbehalte, Informationsrechte und Übertragungsregeln nicht widersprüchlich ineinandergreifen.
Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung benötigen für außergewöhnliche Maßnahmen eine belastbare Grundlage. Die Vorbereitung umfasst Zuständigkeit, Beschlussform, erforderliche Informationen und einen nachvollziehbaren Vollzug.
Finanzierung, Eintritt weiterer Beteiligter oder ein späterer Verkauf verändern die Anforderungen an die Struktur. Gute Gestaltung lässt dafür Raum, ohne aktuelle Entscheidungsprozesse unnötig zu verkomplizieren.
Ansprechpartner: Dr. Philipp Lerch, Rechtsanwalt · Inhalt zuletzt aktualisiert: 24. September 2026
Dr. Philipp LerchProfil
Als Rechtsanwalt mit Erfahrung in einer internationalen Wirtschaftskanzlei und einem zusätzlichen Hintergrund in der Informatik verbinde ich gesellschaftsrechtliche Expertise mit einem klaren Blick für Geschäftsmodelle, Prozesse und Technologie.
FAQ
Bei neuen Gesellschaftern, Finanzierungen, geänderten Geschäftsmodellen, Nachfolge oder Konflikten lohnt sich ein Blick auf Mehrheiten, Übertragungsregeln und Zustimmungsvorbehalte. Maßgeblich sind die bestehenden Dokumente und das konkrete Vorhaben.
Die Satzung bildet die gesellschaftsrechtliche Grundordnung. Ergänzende Absprachen können persönliche Pflichten oder wirtschaftliche Details regeln. Welche Regel wohin gehört, hängt auch von Form, Bindung späterer Gesellschafter und gewünschter Vertraulichkeit ab.
Hilfreich sind aktuelle Satzung, Gesellschafterliste, Geschäftsordnungen, Nebenvereinbarungen, relevante Beschlüsse und eine kurze Beschreibung des geplanten Schritts. Daraus lassen sich Zuständigkeiten und mögliche Widersprüche erkennen.
Klare Regeln zu Information, Mehrheiten, Stimmverboten, Übertragung von Anteilen und Konfliktlösung können spätere Blockaden reduzieren. Besteht bereits Streit, müssen zusätzlich Beschlusslage, Fristen und Verhandlungsoptionen geprüft werden.
Zuerst werden Ziel, Beteiligte, Dokumente und zeitliche Vorgaben geordnet. Danach erhalten Sie eine verständliche Einordnung der Optionen. Je nach Bedarf folgen Vertragsgestaltung, Beschlussvorbereitung oder Verhandlungsbegleitung.
Kontakt
Beschreiben Sie kurz Unternehmen, Beteiligte und Ziel. Sie erhalten eine persönliche Einschätzung zum sinnvollen nächsten Schritt.